Seit Cardmarket im Januar 2023 angekündigt hat, Verkäufer ans Bundeszentralamt für Steuern zu melden, geistern drei Zahlen durch jedes Forum: 30 Verkäufe, 1.000 Euro, 25.000 Euro. Meist in einem Satz, oft verwechselt, und immer mit derselben Frage: Ab welcher brauche ich ein Gewerbe?

Ab keiner davon. Die Zahlen messen verschiedene Dinge, und keine entscheidet, ob du Händler bist. Ob du ein Gewerbe brauchst, hängt vor allem davon ab, wie du verkaufst. Die Menge spielt mit, aber eine feste Grenze gibt es nicht.

Auf einen Blick

  • 30 Verkäufe oder 2.000 €: Cardmarket meldet dich ans Finanzamt. Tun musst du deswegen nichts.
  • Dein alter Ordner: Hattest du die Karten länger als ein Jahr und handelst nicht damit, ist der Gewinn einkommensteuerfrei, egal wie viel. Bei geerbten Karten zählt die Zeit des Verstorbenen mit.
  • 1.000 €: Gewinn aus privaten Verkäufen innerhalb eines Jahres nach dem Kauf. Darunter steuerfrei, ab genau 1.000 € komplett steuerpflichtig.
  • 25.000 €: zählt erst, wenn du Unternehmer bist. Dann entscheidet die Zahl, ob du Umsatzsteuer berechnest.
  • Ob du handelst, steht in keiner Zahl. Das stärkste Zeichen: Du kaufst ein, um zu verkaufen, und das regelmäßig.
Drei Zahlen, drei verschiedene Dinge 30 Verkäufe oder 2.000 € (PStTG): Cardmarket meldet dich. 1.000 € (§ 23 EStG): Gewinn aus privaten Verkäufen binnen eines Jahres. 25.000 € (§ 19 UStG): Umsatz als Kleinunternehmer. Drei Zahlen, drei verschiedene Dinge 30 / 2.000 € PStTG (DAC7) ZÄHLT Bestellungen und Auszahlung nach Gebühren GRENZE ab 30 Bestellungen oder 2.000 € wirst du gemeldet DU TUST nichts; nur belegen können, woher die Karten kommen 1.000 € § 23 EStG ZÄHLT Gewinn aus privaten Verkäufen binnen 1 Jahr GRENZE ab 1.000,00 € ist der ganze Gewinn steuerpflichtig DU TUST Gewinn in die Anlage SO der Steuererklärung 25.000 € § 19 UStG ZÄHLT Umsatz, aber nur wenn du Unternehmer bist GRENZE Vorjahr bis 25.000 €, laufendes Jahr bis 100.000 € (1. Jahr: nur 25.000 €) DU TUST nur als Unternehmer: Klein- unternehmer sein oder nicht Drei Zahlen, drei verschiedene Dinge 30 Verkäufe oder 2.000 € (PStTG): Cardmarket meldet dich. 1.000 € (§ 23 EStG): Gewinn aus privaten Verkäufen binnen eines Jahres. 25.000 € (§ 19 UStG): Umsatz als Kleinunternehmer. Drei Zahlen, drei verschiedene Dinge 30 / 2.000 € PStTG (DAC7) ZÄHLT Bestellungen und Auszahlung nach Gebühren GRENZE ab 30 Bestellungen oder 2.000 € wirst du gemeldet DU TUST nichts; nur belegen können, woher die Karten kommen 1.000 € § 23 EStG ZÄHLT Gewinn aus privaten Verkäufen binnen 1 Jahr GRENZE ab 1.000,00 € ist der ganze Gewinn steuerpflichtig DU TUST Gewinn in die Anlage SO der Steuererklärung 25.000 € § 19 UStG ZÄHLT Umsatz, aber nur wenn du Unternehmer bist GRENZE Vorjahr bis 25.000 €, laufendes Jahr bis 100.000 € (1. Jahr: nur 25.000 €) DU TUST nur als Unternehmer: Kleinunternehmer sein oder nicht

30 Verkäufe oder 2.000 €: Cardmarket meldet dich

Cardmarket muss jedes Jahr bis zum 31. Januar ans BZSt melden, wer im Vorjahr verkauft hat. So will es das Plattformen-Steuertransparenzgesetz, die deutsche Fassung einer EU-Richtlinie, die in Foren meist DAC7 heißt. Ausgenommen ist nur, wer weniger als 30 Verkäufe und weniger als 2.000 € hatte (§ 4 Abs. 5 PStTG).

Im Kleingedruckten:

  • Genau 30 reicht schon. Das Gesetz nimmt aus, wer weniger als 30 hatte. Cardmarket schreibt auf seiner Hilfeseite von „überschreiten“. Es gilt das Gesetz.
  • Bestellungen zählen, nicht Karten. In Foren hieß es 2023, „30 Karten im Jahr“ seien ein Witz. Es sind 30 Bestellungen, und eine davon kann ein ganzer Ordner sein (BMF-Schreiben vom 02.02.2023, Textziffer 1.5).
  • Die 2.000 € sind, was dir nach Abzug der Cardmarket-Gebühren gutgeschrieben wird, nicht der Artikelwert (§ 5 Abs. 2 PStTG).

Wie niedrig die Schwelle liegt, zeigt das Finanzministerium selbst. In seinem Beispiel verkauft jemand in 32 Online-Auktionen Artikel für zusammen 200 Euro. Er wird gemeldet. 32 Bestellungen Bulk, und das BZSt kennt dein Geburtsdatum.

Was Cardmarket über dich meldet Die Meldung nach § 14 PStTG enthält Name, Anschrift, Steuer-ID, Geburtsdatum und IBAN, dazu pro Quartal Auszahlung, einbehaltene Gebühren und Zahl der Verkäufe. Nicht enthalten sind dein Gewinn, deine Einkaufspreise und ob du gewerblich bist. Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern nach dem PStTG, jedes Jahr bis 31. Januar, für das Vorjahr Name Anschrift Steuer-ID Geburtsdatum IBAN Quartal Auszahlung Gebühren Verkäufe Q1412,30 €21,70 €9 Q2655,00 €34,47 €14 Q3301,15 €15,85 €6 Q4890,40 €46,86 €19 Beispielwerte Nicht in der Meldung: dein Gewinn deine Einkaufspreise ob du gewerblich bist Was Cardmarket über dich meldet Die Meldung nach § 14 PStTG enthält Name, Anschrift, Steuer-ID, Geburtsdatum und IBAN, dazu pro Quartal Auszahlung, einbehaltene Gebühren und Zahl der Verkäufe. Nicht enthalten sind dein Gewinn, deine Einkaufspreise und ob du gewerblich bist. Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern nach dem PStTG, jedes Jahr bis 31. Januar, für das Vorjahr Name Anschrift Steuer-ID Geburtsdatum IBAN Quartal Auszahlung Gebühren Verkäufe Q1412,30 €21,70 €9 Q2655,00 €34,47 €14 Q3301,15 €15,85 €6 Q4890,40 €46,86 €19 Beispielwerte Nicht in der Meldung: dein Gewinn deine Einkaufspreise ob du gewerblich bist

Die Daten gehen über das BZSt an dein Finanzamt. Darauf muss Cardmarket dich hinweisen, und bis zum 31. Januar muss es dir mitteilen, was es über dich gemeldet hat (§ 22 PStTG).

Was du deswegen tun musst: nichts. Keine Anmeldung, kein Formular. Cardmarket schreibt selbst, die Meldung sei „keine Schwelle für eine Steuerbelastung oder eine gewerbliche Klassifizierung“ (Cardmarket-Hilfe).

Dein Finanzamt kennt jetzt aber deine Zahlen und kann nachfragen. Dann solltest du erklären können, woher die Karten kamen und seit wann du sie hast: Fotos vom Ordner, alte Kaufbelege, eine grobe Liste. Bei geerbten Karten zählt, wann der Verstorbene sie ungefähr gekauft hat; alte Fotos, Belege und das Erscheinungsjahr der Editionen helfen dabei. Eine Antwort kann so kurz sein: „Die Verkäufe stammen aus meiner privaten Sammlung, gekauft zwischen 1999 und 2004. Fotos liegen bei.“ Vorausgesetzt, sie stimmt.

Gibst du Cardmarket die Daten nicht, sperrt es nach zwei Erinnerungen dein Konto oder hält die Auszahlung zurück (§ 23 PStTG).

1.000 € Gewinn: ein Cent macht alles steuerpflichtig

Solange du privat verkaufst, regelt das § 23 EStG, „private Veräußerungsgeschäfte“ genannt. Einkommensteuer kostet ein Verkauf nur, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt.

Der Ordner von 2001 ist also einkommensteuerfrei, ob er dir 300 € bringt oder 30.000 €. Hast du die Karten geerbt oder geschenkt bekommen, zählt die Zeit mit, die der Vorbesitzer sie hatte. Das gilt, solange du nicht handelst. Und wer über Jahre in großen Mengen Sammlungen auflöst, kann trotzdem Umsatzsteuer schulden. Beides steht weiter unten.

Verkaufst du innerhalb eines Jahres weiter, zählt der Gewinn: Verkaufspreis minus Einkaufspreis minus Kosten wie Gebühren und Versand. Und zwar alle privaten Verkäufe des Jahres zusammen, Karten, Krypto und Gold in einem Topf. Das Gesetz sagt wörtlich „weniger als 1 000 Euro“ (bis 2023 waren es 600 €). 999,99 € Gewinn kosten dich nichts. 1.000,00 € versteuerst du komplett, nicht nur den einen Cent darüber.

Die Klippe bei 1.000 Euro Steuerpflichtiger Teil des Gewinns aus privaten Verkäufen: bis 999,99 € null, ab 1.000,00 € der ganze Gewinn. Die Klippe bei 1.000 € Gewinn aus privaten Verkäufen im Jahr und was davon steuerpflichtig ist (§ 23 Abs. 3 EStG) 0 € 500 € 1.000 € 1.500 € 0 € 500 € 1.000 € 1.500 € Gewinn im Jahr 999,99 € Gewinn → 0 € steuerpflichtig 1.000,00 € Gewinn → 1.000,00 € steuerpflichtig Die Klippe bei 1.000 Euro Steuerpflichtiger Teil des Gewinns aus privaten Verkäufen: bis 999,99 € null, ab 1.000,00 € der ganze Gewinn. Die Klippe bei 1.000 € Gewinn aus privaten Verkäufen im Jahr und was davon steuerpflichtig ist (§ 23 Abs. 3 EStG) 0 € 500 € 1.000 € 1.500 € 0 € 500 € 1.000 € 1.500 € Gewinn im Jahr 999,99 € Gewinn → 0 € steuerpflichtig 1.000,00 € Gewinn → 1.000,00 € steuerpflichtig

Jonas kauft 2026 Singles für 2.000 € und verkauft sie innerhalb weniger Monate weiter. Ich rechne mit 5 % Gebühren:

VerkaufGebührenGewinnsteuerpflichtig
Variante 13.100 €155 €945 €0 €
Variante 23.160 €158 €1.002 €1.002 €

60 € mehr verkauft, rund 300 € mehr Steuer, wenn jeder zusätzliche Euro bei Jonas mit 30 % besteuert wird.

Zur Grenze außerdem:

  • Jeder hat seine eigene. Bei Ehepaaren gilt sie pro Person, übertragen lässt sie sich nicht.
  • Verluste verrechnest du nur mit Gewinnen derselben Art, nicht mit deinem Gehalt, dafür auch mit denen des Vorjahres oder späterer Jahre. Das klappt nur, wenn du sie angibst, auch in einem Jahr ohne Gewinn.
  • Das Formular dafür ist die Anlage SO der Steuererklärung, die Anlage für „sonstige Einkünfte“.

Eine Frage kann dir gerade niemand verbindlich beantworten. 2023 fragte jemand im Forum: „Soll ich jetzt alle Karten katalogisieren, die ich aus einem Booster ziehe?“ Dahinter steckt: Was hat eine gezogene Karte gekostet? Den Packpreis, einen Anteil daran, null? Dazu gibt es bis heute kein Urteil und keine Anweisung der Finanzverwaltung. Ziehst du viel aus Displays und verkaufst schnell, kläre das mit einem Steuerberater, bevor das Finanzamt es für dich klärt.

Am Rande: Ist eine Glurak ein Alltagsgegenstand?

Verkäufe von „Gegenständen des täglichen Gebrauchs“ fallen nicht unter § 23. Champions-League-Tickets sind keine, sagt der Bundesfinanzhof, weil sie im Wert steigen können (IX R 10/18). Ein Wohnmobil für 323.046 € ist einer, weil es mit dem Gebrauch an Wert verliert (IX R 4/25). Das Wohnmobil ist Alltag, das Fußballticket nicht. Über eine Glurak hat noch kein Gericht entschieden, über den gespielten Bulk-Common erst recht nicht.

25.000 €: gilt erst, wenn du Unternehmer bist

Solange du privat verkaufst, kannst du diese Zahl vergessen. Sie gehört zur Kleinunternehmerregelung in § 19 UStG und regelt nur, ob ein Unternehmer Umsatzsteuer berechnen muss.

Seit 2025 gilt: Lag dein Umsatz im Vorjahr bei höchstens 25.000 € und bleibt er im laufenden Jahr bei höchstens 100.000 €, berechnest du keine Umsatzsteuer und gibst keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab.

Und hier kippt es andersrum. Das Gesetz sagt „nicht überschritten“, also sind genau 25.000,00 € noch in Ordnung. Das Einkommensteuergesetz bestraft den tausendsten Euro, das Umsatzsteuergesetz verzeiht den fünfundzwanzigtausendsten.

Was dabei gern überrascht:

  • Im ersten Jahr gilt 25.000 €, nicht 100.000 €, und nichts wird auf ein volles Jahr hochgerechnet. Startest du im Juni, hast du bis Dezember 25.000 €. Die Bestellung, mit der du darüber gehst, versteuerst du schon normal, alle danach auch (BMF-Schreiben vom 18.03.2025, Abschn. 19.1 Abs. 3 und 19.7 Abs. 1).
  • Gezählt wird der volle Verkaufspreis. Auch wenn du nur die Marge versteuern dürftest, weil du Karten von Privatleuten ankaufst (Differenzbesteuerung), zählt für die Grenze der ganze Umsatz.
  • Verzichtest du auf die Regelung, bist du fünf Jahre gebunden (§ 19 Abs. 3 UStG).

Die Frage ohne Zahl: Handelst du schon?

Für die Einkommensteuer ist ein Gewerbe eine „selbständige nachhaltige Betätigung“ mit der Absicht, Gewinn zu erzielen (§ 15 Abs. 2 EStG). Für die Umsatzsteuer reicht weniger: eine nachhaltige Tätigkeit, um Einnahmen zu erzielen, „auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt“ (§ 2 UStG). Wer regelmäßig genug Geld verliert, kann also trotzdem Unternehmer sein.

Eine Zahl steht in keinem der beiden Gesetze. Gerichte schauen aufs Gesamtbild: wie lange, wie oft, wie viel, wie planmäßig. Wo die Linie ungefähr verläuft, sieht man an drei Urteilen über eBay-Verkäufer:

  • Das Ehepaar mit den Sammlungen (BFH V R 2/11). Rund 1.200 Verkäufe in knapp fünf Jahren: Briefmarken, Puppen, Porzellan, Modelleisenbahnen. Die beiden sagten, sie lösten nur ihre Sammlungen auf. Das Gericht zählte nach: 36 Sammlungen. Das kann umsatzsteuerpflichtig sein. Dass sie bei eBay als privat eingetragen waren, half nicht, denn die Merkmale eines Unternehmers unterliegen „keinem Wahlrecht“. Im ersten Jahr hatten die beiden übrigens 16 Verkäufe für rund 2.200 Mark. Dafür würde Cardmarket sie heute nicht einmal melden.
  • Die Modelleisenbahn (BFH X R 18/19). Rund 2.200 Verkäufe über neun Jahre, und für die Einkommensteuer kann das trotzdem privat sein. Eine Sammlung aus privatem Interesse aufzubauen und dann zu verkaufen, ist laut BFH der „letzte Akt der privaten Vermögensverwaltung“. Was fehlt, ist das Händlertypische: einkaufen, um weiterzuverkaufen.
  • Die Haushaltsauflösungen (BFH V R 19/20). Rund 3.000 Auktionen in fünf Jahren, Ware aus Haushaltsauflösungen, gekauft, um sie zu verkaufen. Unternehmer.

Das Umsatzsteuerrecht ist also strenger als das Einkommensteuerrecht. Löst du über Jahre in großen Mengen Sammlungen auf, kannst du für die Umsatzsteuer Unternehmer sein und für die Einkommensteuer trotzdem privat. Auch dann berechnest du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer, solange du unter den Grenzen aus 25.000 € bleibst. Deine 60 Bestellungen aus einem Ordner sind etwas anderes als 1.200 aus 36 Sammlungen.

Auf Karten übertragen, und das ist meine Lesart, kein Urteil:

Spricht eher für privatSpricht eher für Handel
Du verkaufst deinen alten Ordner oder eine geerbte Sammlung, einmal, in einem Rutsch oder über ein paar Monate.Du kaufst Sammlungen, um sie zu zerlegen und einzeln zu verkaufen.
Du kaufst Booster für dich, spielst, und verkaufst ab und zu Doubletten.Du kaufst Displays wegen der Hits, verkaufst die Hits und kaufst nach, um weiter zu verkaufen.
Du hast ein Deck gebaut, es wieder zerlegt und die Karten verkauft.Du bestellst vor, um die Ware nach Release weiterzuverkaufen.
Was weg ist, ist weg.Du kaufst jeden Monat ein, um jeden Monat zu verkaufen, und hast dafür einen Bestand.

„Regelmäßig“ heißt dabei nicht „einmal im Jahr ein Display“. Es heißt, dass Einkaufen und Verkaufen zum Ablauf geworden sind. Über Displays und Hits hat noch kein Gericht entschieden. Ich ordne es dem Handel zu, sobald du nachkaufst, um weiter zu verkaufen, und das Finanzamt wird es kaum anders sehen.

Cardmarket entscheidet auf eigene Rechnung mit. Es sperrt private Konten für den Verkauf, wenn das Volumen nach Handel aussieht, bis eine Gewerbeanmeldung vorliegt. Eine Schwelle dafür veröffentlicht es nicht (Cardmarket-Hilfe).

Was gilt für dich? Kaufst du regelmäßig ein, um zu verkaufen? Unsicher: erst Steuerberater fragen, dann gegebenenfalls anmelden. Nein: Hast du die Karten länger als ein Jahr (geerbt: die Zeit des Verstorbenen zählt mit)? Dann einkommensteuerfrei, egal wie viel. Sonst: Liegt der Gewinn aller privaten Verkäufe im Jahr bei 1.000 € oder mehr? Dann ist der ganze Gewinn steuerpflichtig, Anlage SO; sonst steuerfrei. Ja: Du handelst wahrscheinlich; Gewerbe anmelden, Fragebogen binnen eines Monats, Verpackungsregister, Cardmarket umstellen, Rechnungen, Belege und EÜR. Sehr viele Verkäufe über Jahre können trotzdem umsatzsteuerpflichtig sein. Die Meldung durch Cardmarket ändert an alldem nichts. Was gilt für dich? nein ja unsicher ja nein ja nein Kaufst du regelmäßig ein, um zu verkaufen? Erst Steuerberater fragen, dann ggf. anmelden Länger als ein Jahr besessen? geerbt: Zeit des Verstorbenen zählt mit Gewinn aller privaten Verkäufe im Jahr ab 1.000 €? einkommen- steuerfrei* ganzer Gewinn steuerpflichtig steuerfrei über die Anlage SO Du handelst wahrscheinlich 12345 ELSTER, Gewerbe anmelden Fragebogen binnen 1 Monat Verpackungsregister Cardmarket umstellen Rechnungen, Belege, EÜR Schon länger so unterwegs, ohne angemeldet zu sein? Erst zum Steuerberater. * Hunderte Verkäufe über Jahre können trotzdem umsatzsteuerpflichtig sein. 30 Verkäufe oder 2.000 €? Dann meldet Cardmarket dich. An diesem Baum ändert das nichts. Was gilt für dich? Kaufst du regelmäßig ein, um zu verkaufen? Unsicher: erst Steuerberater fragen, dann gegebenenfalls anmelden. Nein: Hast du die Karten länger als ein Jahr (geerbt: die Zeit des Verstorbenen zählt mit)? Dann einkommensteuerfrei, egal wie viel. Sonst: Liegt der Gewinn aller privaten Verkäufe im Jahr bei 1.000 € oder mehr? Dann ist der ganze Gewinn steuerpflichtig, Anlage SO; sonst steuerfrei. Ja: Du handelst wahrscheinlich; Gewerbe anmelden, Fragebogen binnen eines Monats, Verpackungsregister, Cardmarket umstellen, Rechnungen, Belege und EÜR. Sehr viele Verkäufe über Jahre können trotzdem umsatzsteuerpflichtig sein. Die Meldung durch Cardmarket ändert an alldem nichts. Was gilt für dich? Kaufst du regelmäßig ein, um zu verkaufen? unsicher Erst Steuerberater fragen, dann ggf. anmelden ja Du handelst wahrscheinlich 12345 ELSTER, Gewerbe anmelden Fragebogen binnen 1 Monat Verpackungsregister Cardmarket umstellen Rechnungen, Belege, EÜR Schon länger so unterwegs, ohne angemeldet zu sein? Erst zum Steuerberater. nein Länger als ein Jahr besessen? geerbt: Zeit des Verstorbenen zählt mit ja einkommensteuerfrei* nein Gewinn aller privaten Verkäufe im Jahr ab 1.000 €? ja ganzer Gewinn steuerpflichtig über die Anlage SO nein steuerfrei * Hunderte Verkäufe über Jahre können trotzdem umsatzsteuerpflichtig sein. 30 Verkäufe oder 2.000 €? Dann meldet Cardmarket dich. An diesem Baum ändert das nichts.

Sechs Verkäufer, sechs Antworten

Ausgedachte Leute, echte Regeln:

Was passiert istGemeldet?Steuer?Gewerbe?
Ben14 Bestellungen, 380 € ausgezahlt, alles Doubletten aus eigenen Boosternneinnein, solange alle privaten Verkäufe zusammen unter 1.000 € Gewinn bleibennein
Lisaverkauft 2026 ihren Ordner von 1999 bis 2003, 85 Bestellungen, 3.400 €janein, länger als ein Jahr besessennein, Sammlung einmal aufgelöst
Sandraverkauft die Magic-Sammlung ihres verstorbenen Bruders von 1995 bis 2005, 60 Bestellungen, 7.000 €janein, die Zeit ihres Bruders zählt mitnein
Jonaskauft einmal Singles für 2.000 € und verkauft sie binnen Monaten mit 1.002 € Gewinnjaja, alle 1.002 € über die Anlage SOnein; macht er das jeden Monat, wohl schon
Kevinangestellt, kauft jeden Monat Singles und Displays zum Weiterverkaufen, 120 Bestellungen, 700 € GewinnjaEinkommensteuer nur auf 580 € (Härteausgleich), Steuererklärung Pflicht; keine Umsatzsteuer als Kleinunternehmerja
Tomstartet im Juni ein Gewerbe, erreicht am 20. November 25.100 € Umsatzjaab dieser Bestellung Umsatzsteuer, im Folgejahr auchja

Lisa, Sandra und Ben müssen nichts in die Steuererklärung eintragen. Jonas trägt seinen Gewinn in die Anlage SO ein, Kevin und Tom machen eine Einnahmenüberschussrechnung.

Wenn du handelst: der Reihe nach

Kaufst du schon eine Weile jeden Monat ein, ohne angemeldet zu sein, geh zuerst zu einem Steuerberater und dann diese Liste durch. Meist geht es um Einkommensteuer auf den Gewinn vergangener Jahre, bei größeren Umsätzen auch um Umsatzsteuer, dazu Zinsen. Kümmerst du dich, bevor das Finanzamt fragt, stehst du besser da als danach.

Wenn du handelst: der Reihe nach vorher: ELSTER-Zugang beantragen, kann bis zu zwei Wochen dauern; Tag 0: Gewerbe anmelden, gleichzeitig mit dem Start, online etwa 15 € in Berlin; bis Tag 30: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, elektronisch, USt-IdNr. gleich mitbeantragen; vor Paket 1: Verpackungsregister LUCID, registrieren, Verpackung bei einem System anmelden; danach: Steuernummer und USt-IdNr. kommen per Post; dann: Cardmarket auf gewerblich umstellen, mit Gewerbeanmeldung und USt-IdNr.; 31. Juli: Steuererklärung mit Anlage EÜR, für das Jahr davor, elektronisch. Wenn du handelst: der Reihe nach vorher ELSTER-Zugang beantragen kann bis zu zwei Wochen dauern Tag 0 Gewerbe anmelden gleichzeitig mit dem Start, online etwa 15 € in Berlin bis Tag 30 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch, USt-IdNr. gleich mitbeantragen vor Paket 1 Verpackungsregister LUCID registrieren, Verpackung bei einem System anmelden danach Steuernummer und USt-IdNr. kommen per Post dann Cardmarket auf gewerblich umstellen mit Gewerbeanmeldung und USt-IdNr. 31. Juli Steuererklärung mit Anlage EÜR für das Jahr davor, elektronisch Wenn du handelst: der Reihe nach vorher: ELSTER-Zugang beantragen, kann bis zu zwei Wochen dauern; Tag 0: Gewerbe anmelden, gleichzeitig mit dem Start, online etwa 15 € in Berlin; bis Tag 30: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, elektronisch, USt-IdNr. gleich mitbeantragen; vor Paket 1: Verpackungsregister LUCID, registrieren, Verpackung bei einem System anmelden; danach: Steuernummer und USt-IdNr. kommen per Post; dann: Cardmarket auf gewerblich umstellen, mit Gewerbeanmeldung und USt-IdNr.; 31. Juli: Steuererklärung mit Anlage EÜR, für das Jahr davor, elektronisch. Wenn du handelst: der Reihe nach vorher ELSTER-Zugang beantragen kann bis zu zwei Wochen dauern Tag 0 Gewerbe anmelden gleichzeitig mit dem Start, online etwa 15 € in Berlin bis Tag 30 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch, USt-IdNr. gleich mitbeantragen vor Paket 1 Verpackungsregister LUCID registrieren, Verpackung bei einem System anmelden danach Steuernummer und USt-IdNr. kommen per Post dann Cardmarket auf gewerblich umstellen mit Gewerbeanmeldung und USt-IdNr. 31. Juli Steuererklärung mit Anlage EÜR für das Jahr davor, elektronisch

1. ELSTER-Zugang beantragen, bevor du ihn brauchst. ELSTER ist das Online-Portal der Finanzämter. Die Registrierung „kann bis zu zwei Wochen“ dauern (Finanzverwaltung NRW). Das ist die Hälfte der Frist aus Schritt 3.

2. Gewerbe anmelden. Laut § 14 GewO „gleichzeitig“ mit dem Beginn. Wann dieser Moment war, wenn man langsam hineingerutscht ist, sagt dir allerdings niemand, auch kein Gericht. In vielen Städten geht die Anmeldung online, und das ist billiger als Schlangestehen: Berlin nimmt 15 €, am Schalter 26 € (service.berlin.de). Als Tätigkeit schreiben viele etwas wie „Online-Handel mit Sammelkarten und Zubehör“.

Damit wirst du Pflichtmitglied der IHK. Stehst du nicht im Handelsregister, zahlst du dort keinen Beitrag, solange dein Gewinn im Jahr 5.200 € nicht übersteigt. Warst du in den fünf Jahren davor nicht selbständig, gilt im ersten und zweiten Jahr sogar 25.000 € (§ 3 Abs. 3 IHKG).

3. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, innerhalb eines Monats. Die Gemeinde informiert dein Finanzamt „unverzüglich“ selbst über die Anmeldung. Du meldest dich trotzdem noch einmal, elektronisch über ELSTER (§ 138 AO). Dasselbe Amt, zweimal, aus zwei Richtungen. Im Fragebogen schätzt du Umsatz und Gewinn und entscheidest, ob du Kleinunternehmer sein willst. Kreuze gleich mit an, dass du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer willst; Cardmarket verlangt sie, wenn du dein bestehendes Konto umstellen lässt. Steuernummer und USt-IdNr. kommen danach per Post (BZSt).

4. Verpackungsregister, vor dem ersten Paket. Verschickst du als Händler Ware an Privatleute, registrierst du dich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (das Register heißt LUCID), meldest deine Versandverpackung bei einem System an und meldest die Mengen auch in LUCID. Seit August 2026 steht das im Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, dem Nachfolger des Verpackungsgesetzes (§§ 6, 7, 9 VerpackDG, verpackungsregister.org). Die Registrierung kostet nichts. Sie zu vergessen kann ein Bußgeld kosten, und Mitbewerber mahnen das gern ab.

5. Cardmarket umstellen. Entweder ein neues gewerbliches Konto, oder du lässt dein bestehendes über den Support umstellen und behältst so laut Cardmarket deine Bewertungen. Dafür brauchst du die Gewerbeanmeldung und die USt-IdNr. aus Schritt 3 (Handbuch für gewerbliche Verkäufer). Halte dabei deine private Sammlung und deine Handelsware auseinander. Was du aus der Sammlung ins Geschäft nimmst, wird dort mit einem Wert erfasst, und welcher das ist, klärst du mit dem Steuerberater.

6. Rechnungen. Privaten Käufern musst du nach dem Umsatzsteuergesetz keine Rechnung schreiben. Kauft ein Unternehmen bei dir, musst du ihm innerhalb von sechs Monaten eine ausstellen (§ 14 Abs. 2 UStG). Als Kleinunternehmer gehört auf jede Rechnung ein Hinweis auf die Steuerbefreiung, „steuerfreier Kleinunternehmer“ genügt (§ 34a UStDV, BMF-Schreiben vom 18.03.2025, Abschn. 14.7a).

7. Belege sammeln, Gewinn ermitteln. Den Gewinn ermittelst du mit einer Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR: Einnahmen minus Ausgaben, gezählt, wenn das Geld fließt. Ein Display, das du im Dezember bezahlst, mindert den Gewinn im Dezember, auch wenn du die Karten erst im März verkaufst. Die Anlage EÜR reichst du elektronisch mit der Steuererklärung ein, fällig am 31. Juli des Folgejahres.

Was es dich kostet

Ein Gewerbe heißt nicht automatisch hohe Steuern. Bei kleinen Gewinnen hilft dir das Gesetz sogar:

  • Grundfreibetrag: 12.348 € Einkommen im Jahr 2026 bleiben steuerfrei (§ 32a EStG). Hast du kein Gehalt, etwa im Studium, zahlst du auf einen kleinen Gewinn keine Einkommensteuer.
  • Härteausgleich für Angestellte: Bis 410 € Nebeneinkünfte im Jahr bleiben steuerfrei, zwischen 410 und 820 € schrittweise weniger. Das gilt auch für Gewinn aus einem Gewerbe, zählt aber alle Nebeneinkünfte zusammen, bei Ehepaaren mit gemeinsamer Steuererklärung beide zusammen (§ 46 Abs. 3 EStG, § 70 EStDV). Bei 700 € Gewinn werden 120 € abgezogen, 580 € versteuert. Eine Steuererklärung musst du bei mehr als 410 € trotzdem abgeben.
  • Gewerbesteuer: Bis 24.500 € Gewerbeertrag, bei dir praktisch der Gewinn, fällt keine an. Eine Erklärung dafür gibst du nur ab, wenn das Finanzamt sie verlangt (§ 11 GewStG, § 25 GewStDV).

Eine Falle, die mit Steuern nichts zu tun hat: die Krankenversicherung. Bist du familienversichert, etwa im Studium oder über deinen Ehepartner, zählt dein Gewinn als Einkommen. Liegt er 2026 regelmäßig über 565 € im Monat, endet die beitragsfreie Familienversicherung. Die Kasse prüft das anhand deines Steuerbescheids und kann sie auch für die Vergangenheit beenden (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V). Sag ihr Bescheid, wenn du ein Gewerbe anmeldest.

Häufige Fragen

Muss ich meine Pokémon-Sammlung versteuern?

Nicht, wenn du die Karten länger als ein Jahr hattest und nicht damit handelst.

Ab wie vielen Verkäufen brauche ich ein Gewerbe?

Dafür gibt es keine Zahl; die 30 Verkäufe entscheiden nur, ob Cardmarket dich meldet.

Ist die 1.000-€-Grenze ein Freibetrag?

Nein, eine Freigrenze: Ab 1.000,00 € ist der ganze Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.

Gilt noch die 600-€-Grenze?

Nein, seit dem Steuerjahr 2024 liegt die Freigrenze bei 1.000 €.

Muss ich geerbte Karten versteuern?

Beim Verkauf zählt die Zeit mit, die der Verstorbene die Karten hatte; ob für das Erbe selbst Erbschaftsteuer anfällt, ist eine eigene Frage mit eigenen Freibeträgen.

Warum ich das aufschreibe

Ich bin Marc, Entwickler, und verkaufe selbst keine Karten. Ein Freund von mir verkauft auf Cardmarket viel, und mit ihm baue ich foilo, ein Werkzeug für den Papierkram nach dem Verkauf. Die Frage „ab wann muss ich was?“ kam bei ihm und in jedem Forum wieder, und die Antwort liegt über ein Dutzend Gesetze und Verordnungen verteilt. Für diesen Artikel brauchst du foilo nicht.

Das hier ist keine Steuerberatung. Die Quellen stehen im Text, die Gesetze verlinkt; wo es keine Antwort gibt, steht das dabei. Für deinen eigenen Fall frag einen Steuerberater.

Und wenn du nur deinen alten Ordner verkaufst: Mach Fotos davon. Mehr Hausaufgaben gibt dir keine der drei Zahlen.

Quellen