Wer ein Gewerbe für Pokémon-, Magic- oder andere Sammelkarten anmeldet, kreuzt im Fragebogen fürs Finanzamt „Kleinunternehmer“ an. Das ist fast immer richtig: keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen, keine Voranmeldung jeden Monat. Einfach bleibt es, solange du die Grenzen kennst, und die sind seit 2025 andere. Wer in einem Jahr über 25.000 € kommt, ist ab dem nächsten 1. Januar regelbesteuert, also mit Umsatzsteuer auf jeder Rechnung. Wer über 100.000 € kommt, im Gründungsjahr schon über 25.000 €, zahlt Umsatzsteuer ab der Bestellung, die drüber führt.

Auf einen Blick

  • Im Fragebogen „Kleinunternehmer“ ankreuzen, im Zweifel auch. Verzichten kannst du noch nachträglich. Gebunden bist du erst, wenn du verzichtest, und dann fünf Jahre.
  • Die alten Zahlen gelten nicht mehr. 22.000 €, 50.000 € und die Prognose fürs laufende Jahr stehen noch auf vielen Seiten.
  • Du bist Kleinunternehmer, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € war und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € ist. Im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 €, ohne Hochrechnung.
  • Umsatz heißt: alles, was deine Käufer zahlen, Versand inklusive. Cardmarkets Gebühren ziehst du nicht ab.
  • Im Gründungsjahr über 25.000 €, sonst über 100.000 €: Schon die Bestellung, die drüber führt, ist steuerpflichtig, und jede danach.
  • Nach dem Gründungsjahr über 25.000 €: ab dem nächsten 1. Januar regelbesteuert. Was du bis Silvester tun kannst, steht unten.
  • Verkaufst du viel an Privatleute im EU-Ausland: Über 10.000 € im Vorjahr oder im laufenden Jahr, alle Länder zusammen, gilt das Recht des Käuferlands, auch wenn du von 25.000 € noch weit weg bist (unten).
  • Auf die Rechnung kommt keine Steuer, sondern ein Hinweis wie „Steuerfreie Leistung nach § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmer).“

Was steuerfrei für dich heißt

Seit 2025 sind die Umsätze eines Kleinunternehmers steuerfrei (§ 19 Abs. 1 UStG). So steht es auch im Umsatzsteuer-Anwendungserlass, kurz UStAE, der Anweisung des Finanzministeriums an die Finanzämter (konsolidierte Fassung).

  • Auf deine Rechnungen kommt keine Umsatzsteuer. Ein Booster für 5 € kostet 5 €, und die 5 € gehören dir.
  • Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung und keine Umsatzsteuererklärung, solange die Regelung gilt. Ausnahmen: Das Finanzamt fordert eine an, oder du schuldest selbst Steuer, etwa auf Werbung bei einer Plattform aus Irland oder auf Einkäufe bei einem Großhändler in der EU (unten; UStAE 19.1 Abs. 7).
  • Keine Vorsteuer. Die Umsatzsteuer auf das Display vom Großhändler bekommst du nicht zurück (UStAE 15.2 Abs. 3). Sie ist für dich Teil des Einkaufspreises.

„Steuerfrei“ gilt nur für die Umsatzsteuer. Deinen Gewinn versteuerst du mit der Einkommensteuer, ob als Kleinunternehmer oder nicht.

Im Fragebogen: ankreuzen oder nicht?

Kreuz „Kleinunternehmer“ an, wenn du dieses Jahr voraussichtlich bei höchstens 25.000 € bleibst. Weißt du es nicht, kreuz es trotzdem an. Das ist keine Entscheidung für immer: Verzichten kannst du auch nachträglich (unten). Die andere Möglichkeit im Fragebogen ist der Verzicht selbst: Kreuzt du ihn an, bist du fünf Kalenderjahre gebunden, das Gründungsjahr mitgezählt.

Verzichten kann sich lohnen, wenn du viel Ware mit Umsatzsteuer einkaufst, etwa Displays, und sie unter dem Preis loswirst, den du mit Umsatzsteuer bezahlt hast, oder erst im nächsten Jahr verkaufst, wenn du dann ohnehin regelbesteuert bist. Wann genau, steht unten und beim Verzicht.

Der Fragebogen fragt nach deinem Umsatz in diesem und im nächsten Jahr, geschätzt. Für dieses Jahr schätzt du ab der Anmeldung bis Dezember, nicht hochgerechnet. Für das nächste Jahr darf die Schätzung über 25.000 € liegen, denn dann gilt die Grenze von 100.000 €, solange dein Gründungsjahr bei höchstens 25.000 € bleibt. Ob du Kleinunternehmer bist, entscheidet am Ende, was du tatsächlich einnimmst.

Der Fragebogen fragt auch, ob du eine USt-IdNr. willst, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Geschäfte in der EU. Für die Steuer auf deine Verkäufe brauchst du als Kleinunternehmer keine. Cardmarket verlangt sie aber, wenn du dein Konto auf gewerblich umstellen lässt (Cardmarket-Hilfe). Die Nummer zu haben ändert nichts. Erst wenn du sie beim Einkauf angibst, verzichtest du auf etwas: Gib sie keinem Großhändler in der EU, auch wenn er danach fragt (unten).

25.000 € im Vorjahr, 100.000 € im laufenden Jahr

Kleinunternehmer bist du in einem Jahr, wenn beides stimmt:

  • Im Vorjahr lag dein Umsatz bei höchstens 25.000 €.
  • Im laufenden Jahr liegt er bei höchstens 100.000 €.

Beide Zahlen sind netto, also ohne Umsatzsteuer (§ 19 Abs. 2 UStG, § 10 Abs. 1). Weil du als Kleinunternehmer keine berechnest, ist netto bei dir alles, was der Käufer zahlt. Dazu zählt:

  • Alles, was du als Unternehmer verkaufst: Cardmarket, eBay, die Börse am Wochenende. Die Grenze gilt für dich, nicht pro Plattform. Was du vorher wirklich privat verkauft hast, etwa deinen alten Ordner, zählt nicht (wann es privat ist).
  • Der Versand. Er gehört zum Preis der Bestellung.
  • Was Cardmarket an Gebühren einbehält. Du ziehst es nicht ab: Die Grenze misst, was Käufer bezahlen, nicht, was Cardmarket dir auszahlt.
  • Verkäufe in die Schweiz, nach Großbritannien und Norwegen, ohne die Steuer, die Cardmarket dort aufschlägt (unten).
  • Verkäufe an Privatleute im EU-Ausland, solange sie im Vorjahr und im laufenden Jahr jeweils bei höchstens 10.000 € bleiben, alle EU-Länder zusammen (unten).

Lag dein Umsatz im Vorjahr über 25.000 €, bist du das ganze laufende Jahr kein Kleinunternehmer, auch wenn du dieses Jahr nur 15.000 € umsetzt (UStAE 19.1 Abs. 2).

Gezählt wird, wenn das Geld da ist, nicht, wenn du verschickst (UStAE 19.2 Abs. 1). Ob das Geld schon da ist, wenn der Käufer an Cardmarket zahlt, oder erst, wenn Cardmarket es dir gutschreibt, habe ich nicht klären können. Rechne jede Bestellung dem Tag zu, an dem der Käufer zahlt. Dann bist du nie zu spät dran.

Schreib dir einmal im Monat auf, was deine Käufer seit Jahresbeginn bezahlt haben, Versand eingeschlossen, und kurz vor der Grenze jede Woche. Führ die Verkäufe an Privatleute im EU-Ausland getrennt mit, wegen der 10.000 €.

Im Gründungsjahr: 25.000 €, ohne Hochrechnung

Im Jahr, in dem du anfängst, gibt es kein Vorjahr. Dann gilt im laufenden Jahr die Grenze von 25.000 € statt 100.000 €, gemessen an dem, was du tatsächlich einnimmst (UStAE 19.1 Abs. 3). Hochgerechnet wird nichts: Meldest du dein Gewerbe am 1. Dezember an, darfst du im Dezember 25.000 € einnehmen und bist trotzdem Kleinunternehmer.

Im Jahr danach ist dein Gründungsjahr das Vorjahr. Die Vorschrift, nach der ein angefangenes Jahr dafür auf zwölf Monate hochgerechnet wurde, steht seit 2025 nicht mehr im Gesetz, und der Anwendungserlass spricht vom „tatsächlichen“ Umsatz des Vorjahres (UStAE 19.1 Abs. 2). Manche Kammer-Merkblätter rechnen trotzdem noch hoch (IHK Nord Westfalen). Betreffen kann dich das nur, wenn dein Gründungsjahr hochgerechnet über 25.000 € läge: Hast du im August angefangen und bis Dezember 12.000 € eingenommen, wären das hochgerechnet 28.800 €. Dann frag einen Steuerberater, bevor du im zweiten Jahr ohne Umsatzsteuer verkaufst.

Mitten im Jahr über der Grenze

Die Bestellung, mit der du über die Grenze kommst (100.000 €, im Gründungsjahr 25.000 €), ist schon steuerpflichtig, und jede danach auch (UStAE 19.1 Abs. 2, 19.7 Abs. 1). Der Anwendungserlass rechnet selbst ein extremes Beispiel vor: Wer bei 80.000 € steht und eine Bestellung über 40.000 € bezahlt bekommt, versteuert die ganzen 40.000 €.

Ein Beispiel mit Karten. Lea hat im Februar angefangen, es ist ihr Gründungsjahr:

Käufer zahlten bis dahinUmsatzsteuer
bis 13. September24.950 €keine
14. September, eine Bestellung über 80 €25.030 €12,77 €, schon diese Bestellung
14. September bis Jahresende, die 80 € eingeschlossen: 5.050 €30.000 €bis zu 806,30 €
im nächsten Jahrauf alles, das ganze Jahr

Die 806,30 € sind 19/119 von 5.050 €, wenn Lea alles mit 19 % verkauft. Ihre Preise auf Cardmarket bleiben, wie sie sind; die Steuer geht also von dem ab, was sie ohnehin bekommt. Ab dem 14. September schreibt sie Rechnungen mit Umsatzsteuer und gibt Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab; davon befreit das Finanzamt im Jahr des Wechsels nicht (UStAE 18.2 Abs. 2). Vorsteuer aus neuen Einkäufen darf sie abziehen. Verkauft sie Singles aus Sammlungen von Privatleuten, kann sie dafür ab dann die Differenzbesteuerung nutzen und zahlt nur auf ihre Marge (Artikel zu Rechnungen).

Die Grafik zeigt Leas Fall und zwei weitere: das Jahr nach einem Jahr über 25.000 € und ein Jahr, in dem jemand über 100.000 € kommt.

Wann die Kleinunternehmerregelung endet Drei Verläufe. Gründungsjahr ab Februar, Grenze 25.000 €: steuerfrei bis zur Bestellung am 14. September, die die Grenze überschreitet; sie und alle danach sind steuerpflichtig. Zweites und drittes Jahr: im zweiten Jahr 40.000 € Umsatz, steuerfrei, weil das Vorjahr unter 25.000 € lag; im dritten Jahr ab 1. Januar steuerpflichtig, weil das Vorjahr über 25.000 € lag. Ab dem zweiten Jahr, Grenze 100.000 €: steuerfrei bis zur Bestellung am 12. November, die die Grenze überschreitet. Wann die Kleinunternehmerregelung endet Im laufenden Jahr schon mit der Bestellung, die über die Grenze führt. steuerfrei (Kleinunternehmer) steuerpflichtig (Regelbesteuerung) Umsatz = was die Käufer zahlen, mit Versand, ohne Abzug der Cardmarket-Gebühren. Gründungsjahr Grenze 25.000 € 14. Sept.: die 80-€-Bestellung über die Grenze Feb. Dez. Jahr 2 und 3 Vorjahr zählt Jahr 2: 40.000 € Jahr 3: ganzes Jahr Vorjahr 18.000 €: steuerfrei Vorjahr 40.000 €: ab 1. Januar Ab dem 2. Jahr Grenze 100.000 € 12. Nov.: die Bestellung über die Grenze Jan. Dez. Wann die Kleinunternehmerregelung endet Drei Verläufe. Gründungsjahr ab Februar, Grenze 25.000 €: steuerfrei bis zur Bestellung am 14. September, die die Grenze überschreitet; sie und alle danach sind steuerpflichtig. Zweites und drittes Jahr: im zweiten Jahr 40.000 € Umsatz, steuerfrei, weil das Vorjahr unter 25.000 € lag; im dritten Jahr ab 1. Januar steuerpflichtig, weil das Vorjahr über 25.000 € lag. Ab dem zweiten Jahr, Grenze 100.000 €: steuerfrei bis zur Bestellung am 12. November, die die Grenze überschreitet. Wann die Kleinunternehmer- regelung endet Im laufenden Jahr schon mit der Bestellung, die über die Grenze führt. Gründungsjahr Grenze 25.000 € Feb. Dez. 14. Sept.: die 80-€-Bestellung über die Grenze Jahr 2 und 3 Vorjahr zählt Jahr 2: 40.000 € Jahr 3: ganzes Jahr Vorjahr 18.000 €: steuerfrei Vorjahr 40.000 €: ab 1. Januar Ab dem 2. Jahr Grenze 100.000 € Jan. Dez. 12. Nov.: die Bestellung über die Grenze steuerfrei (Kleinunternehmer) steuerpflichtig (Regelbesteuerung) Umsatz = was die Käufer zahlen, mit Versand, ohne Abzug der Cardmarket-Gebühren.

Angekaufte Sammlungen: Für die Grenze zählt der Verkaufspreis

Wer Sammlungen von Privatleuten ankauft und als regelbesteuerter Händler verkauft, versteuert mit der Differenzbesteuerung nur seine Marge (§ 25a UStG). Daraus entsteht ein verbreiteter Irrtum: Wenn nur die Marge versteuert wird, zählt für die 25.000 € auch nur die Marge.

Das stimmt nicht. Für die Grenze zählen die Verkaufspreise ohne Umsatzsteuer, nicht die Marge. So hat es der Europäische Gerichtshof 2019 entschieden (C-388/18), für einen Gebrauchtwagenhändler, dessen Umsatz mit 27.358 € über der damaligen Grenze von 17.500 € lag und dessen Marge mit 17.328 € knapp darunter. Der Bundesfinanzhof ist dem gefolgt (BFH XI R 17/19), und so steht es auch im UStAE (19.2 Abs. 2).

Als Kleinunternehmer brauchst du die Differenzbesteuerung nicht, deine Verkäufe sind ohnehin steuerfrei. Der Irrtum trifft den, der aus der Regelbesteuerung zurück in die Kleinunternehmerregelung will, und den, der gerade anfängt und „nur die Marge zählt“ gelesen hat.

Ein Beispiel: Du bist regelbesteuert und verkaufst im Jahr Singles für 27.000 €, die du für 18.000 € von Privatleuten angekauft hast. Die Marge ist 9.000 €, die Umsatzsteuer darin 1.436,97 €. Für die Grenze zählen 27.000 € ohne diese Steuer, also 25.563,03 €. Auch nach Abzug der Steuer liegst du über der Grenze, im nächsten Jahr bist du also kein Kleinunternehmer.

Wenn du ab Januar regelbesteuert bist

Die Falle ist ein Jahr über 25.000 €, das du noch steuerfrei verkaufen darfst, oft das zweite. Teuer wird es erst am 1. Januar danach. Setzt du im ersten Jahr 18.000 € um, darfst du im zweiten bis 100.000 € steuerfrei verkaufen. Werden es 40.000 €, ist das im zweiten Jahr kein Problem. Im dritten Jahr bist du ab dem 1. Januar regelbesteuert, weil das Vorjahr über 25.000 € lag. Deine Preise hast du aber ohne Umsatzsteuer kalkuliert.

Siehst du das kommen, bleibt bis Silvester Zeit für ein paar Dinge:

  • Kalkulier deine Preise neu. Ab Januar gehen von jedem Cardmarket-Preis 19/119 ans Finanzamt, knapp 16 %, auch vom Versand, den Käufer zahlen. Bei Singles aus Ankäufen von Privatleuten mit Differenzbesteuerung sind es 19/119 deiner Marge. Dafür ziehst du die Umsatzsteuer auf Cardmarkets Gebühren und auf Versandmaterial als Vorsteuer ab.
  • Lass dir Ware mit Umsatzsteuer, etwa Displays, erst im Januar verschicken und bezahl sie erst dann. Dass sie im Januar ankommt, reicht nicht: Für die Vorsteuer zählt die Lieferung, und die beginnt mit dem Versand (§ 3 Abs. 6 UStG, UStAE 13.1 Abs. 2 und 15.1 Abs. 5). Hast du im Dezember schon bezahlt, etwa bei einer Vorbestellung, bekommst du die Vorsteuer nicht über die Voranmeldung zurück (UStAE 15.3 Abs. 2).
  • Rechne damit, dass du Ware, die du als Kleinunternehmer mit Umsatzsteuer eingekauft hast, ab Januar voll versteuerst, ohne Vorsteuer und ohne Differenzbesteuerung. Das gilt auch für Singles aus Displays, die du selbst geöffnet hast. Eine nachträgliche Korrektur gibt es erst ab mehr als 1.000 € Vorsteuer auf ein einzelnes Wirtschaftsgut (§ 44 UStDV). Ein Display kommt da nicht hin, auch keins, das du im Dezember vorab bezahlt hast.
  • Heb die Belege deiner Ankäufe von Privatleuten auf. Diese Karten kannst du ab Januar mit Differenzbesteuerung verkaufen. Dafür brauchst du den Einkaufspreis jeder Karte. Rechnest du mit Gesamtdifferenz, reicht bei Sammlungen bis 750 € der Gesamtpreis, bei größeren der Rest, wenn er nach den einzeln angesetzten wertvollen Karten höchstens 750 € beträgt (UStAE 25a.1 Abs. 17; Artikel zu Rechnungen).
  • Richte die Voranmeldung in ELSTER ein und beantrage eine USt-IdNr., wenn du an Läden in der EU verkaufen willst.
  • Rechnungen über 250 € an Läden in Deutschland schreibst du ab 2028 als E-Rechnung. Empfangen können musst du E-Rechnungen schon jetzt (Artikel zu Rechnungen).

Für die Grenze zählt der Tag, an dem gezahlt wird. Für die Steuer auf eine einzelne Bestellung zählt beim Wechsel zum 1. Januar der Tag, an dem sie verschickt wird: Im Dezember verschickt, ist sie noch steuerfrei, auch wenn das Geld erst im Januar kommt (UStAE 19.7 Abs. 1). Für den umgekehrten Fall, im Dezember bezahlt und im Januar verschickt, steht im Anwendungserlass nichts ausdrücklich. Weil es darauf ankommt, wann verschickt wird, ist sie dann steuerpflichtig (UStAE 19.7 Abs. 1 und 6).

Ob sich ein Verzicht noch für dieses Jahr lohnt, steht unten. Verkaufst du vor allem Singles von Privatleuten, meist nicht.

Kleinunternehmer wirst du wieder ab dem 1. Januar nach einem Jahr, in dem du bei höchstens 25.000 € lagst, sofern kein Verzicht mehr gilt (unten).

Lohnt sich die Regelung?

Meistens ja. Wer Karten an Privatleute zu Marktpreisen verkauft, gibt keine Umsatzsteuer an den Käufer weiter, sondern zahlt sie aus dem eigenen Preis. Als Kleinunternehmer fällt sie weg.

Anders sieht es beim Einkauf mit Umsatzsteuer aus, etwa Displays vom Großhändler. Als Kleinunternehmer bekommst du die Vorsteuer nicht zurück. Ein Beispiel: Displays für 10.000 € netto, also 11.900 € mit Umsatzsteuer, an Privatleute verkauft, ohne Gebühren und andere Kosten gerechnet.

Käufer zahlen zusammenGewinn als KleinunternehmerGewinn mit 19 %besser
11.000 €−900,00 €−756,30 €19 %, um 143,70 €
11.900 €0,00 €0,00 €gleich
13.000 €1.100,00 €924,37 €Kleinunternehmer, um 175,63 €
15.000 €3.100,00 €2.605,04 €Kleinunternehmer, um 494,96 €

Gleichstand ist dort, wo du die Ware für genau das verkaufst, was sie dich mit Umsatzsteuer gekostet hat. Darunter, wenn ein Set abstürzt, ist die Regelbesteuerung besser.

Bei Singles von Privatleuten gibt es keine Vorsteuer. Mit ihnen fährst du als Kleinunternehmer nicht schlechter, solange du mit Marge verkaufst.

Bei Displays spricht noch etwas für die Regelbesteuerung: Die Vorsteuer kommt mit der nächsten Voranmeldung zurück, oft Monate bevor du die Displays verkaufst. In einem Jahr mit viel Einkauf hilft das der Kasse. Dafür kosten Voranmeldungen Zeit, und mancher braucht dann einen Steuerberater.

Verzichten bindet dich fünf Jahre

Den Verzicht erklärst du dem Finanzamt bis Ende Februar des übernächsten Jahres: für 2026 also bis 29. Februar 2028 (§ 19 Abs. 3 UStG). Er bindet dich fünf Jahre. Eine Form gibt es nicht. Wer in Voranmeldungen die Steuer auf seine eigenen Verkäufe berechnet, hat in der Regel verzichtet (UStAE 19.3 Abs. 1). Nach den fünf Jahren läuft der Verzicht weiter, bis du ihn widerrufst, und zwar bevor das Jahr beginnt, ab dem er nicht mehr gelten soll. Rückwirkend geht das, anders als der Verzicht selbst, nicht (UStAE 19.3 Abs. 5).

Wirst du im nächsten Jahr ohnehin regelbesteuert, lohnt sich der Verzicht fürs laufende Jahr, wenn die Vorsteuer auf deine Einkäufe dieses Jahres mehr ausmacht als die Steuer auf deine Verkäufe dieses Jahres. Bei Singles von Privatleuten mit Differenzbesteuerung zählt dabei nur die Steuer auf die Marge. Das ist etwa der Fall bei vielen Displays, die du dieses Jahr kaufst und erst nächstes Jahr verkaufst: Die versteuerst du dann ohnehin voll, und mit dem Verzicht bekommst du die Vorsteuer darauf zurück. Die fünf Jahre merkst du erst, wenn dein Umsatz wieder unter 25.000 € fällt.

Was mit den Kleinunternehmer-Rechnungen eines Jahres passiert, für das du nachträglich verzichtest, sagt der Anwendungserlass nicht. Frag dafür einen Steuerberater.

Was auf die Rechnung kommt

Pflicht ist eine Rechnung nur, wenn ein Unternehmen für sein Geschäft kauft oder eine juristische Person, etwa ein eingetragener Verein. Schreibst du als Kleinunternehmer eine, steht keine Umsatzsteuer darauf, aber ein Hinweis auf die Steuerbefreiung, auch bei Rechnungen bis 250 €. Umgangssprache reicht, etwa „steuerfreier Kleinunternehmer“ (UStAE 14.7a). Sicher bist du mit:

Steuerfreie Leistung nach § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmer).

Die alte Formel „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“ steht noch auf vielen Vorlagen. Das Wort „steuerfrei“ fehlt darin; ob sie reicht, hat das Finanzministerium nicht gesagt.

Eine Rechnungsnummer und ein Lieferdatum verlangt das Gesetz von dir nicht (§ 34a UStDV). Was genau draufmuss, mit Vorlage als Word-Datei, steht im Artikel zu Rechnungen.

Schreibst du aus Versehen oder mit einer alten Vorlage doch Umsatzsteuer auf eine Rechnung, kommt es auf den Käufer an. Geht sie an ein Unternehmen für sein Geschäft, schuldest du die Steuer. Geht sie an einen Privatkäufer, schuldest du sie nach Ansicht des Finanzministeriums nicht (§ 14c Abs. 1 UStG, UStAE 14c.1 Abs. 1a und 2). Das hilft dir aber nur, wenn du plausibel begründen kannst, dass der Käufer privat war, und auf Cardmarket weißt du das selten sicher.

Verkaufen ins Ausland

Privatleute in der EU. Bleiben deine Verkäufe an Privatleute im EU-Ausland im Vorjahr und im laufenden Jahr bei höchstens 10.000 €, alle Länder zusammen, sind sie deutsche Verkäufe und fallen unter deine Kleinunternehmerregelung (§ 3c Abs. 4 UStG). Die Rechnung nach Frankreich sieht aus wie die nach Leipzig. Liegen deine Verkäufe dorthin darüber, werden sie im Land des Käufers versteuert, schon ab der Bestellung, mit der du die 10.000 € überschreitest (UStAE 3c.1 Abs. 1 mit 3a.9a Abs. 1). Dann bleibt dir die EU-Kleinunternehmerregelung mit einer eigenen Nummer vom Bundeszentralamt für Steuern (§ 19a UStG) oder die Steuer des Käuferlands. Kommst du an diese Grenze, sprich mit einem Steuerberater.

Bist du regelbesteuert, gilt dieselbe Grenze: darunter deutsche Umsatzsteuer, darüber die des Käuferlands, die du in der Regel über den One-Stop-Shop beim Bundeszentralamt für Steuern meldest. Singles mit Differenzbesteuerung versteuerst du dagegen immer in Deutschland, auch nach Frankreich (§ 25a Abs. 7 UStG; mehr im Artikel zu Rechnungen).

Läden in der EU. Eine USt-IdNr. des Ladens ändert für dich nichts (§ 19 Abs. 1 UStG). Der Laden in Wien bekommt dieselbe Kleinunternehmer-Rechnung wie ein Laden in Deutschland.

Schweiz, Großbritannien, Norwegen. Diese Verkäufe zählen zu deinem Umsatz für die Grenzen. Bei Bestellungen in die Schweiz zieht Cardmarket die Schweizer Steuer immer ein. Nach Großbritannien und Norwegen tut es das nur bei günstigeren Artikeln und nur für gewerbliche Händler mit USt-IdNr.; was es bei Kleinunternehmern ohne USt-IdNr. tut, sagt die Cardmarket-Hilfe nicht. Auf deine Rechnung kommt der Kleinunternehmer-Hinweis.

Einkaufen im Ausland

Beim Großhändler in der EU zahlst du als Kleinunternehmer Umsatzsteuer auf den Einkauf, meist die deutsche: Verkauft der Großhändler im Vor- oder im laufenden Jahr für mehr als 10.000 € an Privatleute und Kleinunternehmer in anderen EU-Ländern, berechnet er dir 19 % deutsche Umsatzsteuer, sonst die seines Landes (§ 3c Abs. 1 und 4 UStG). Eine Erwerbsteuer zahlst du nicht, solange deine Einkäufe aus anderen EU-Ländern im Vorjahr netto höchstens 12.500 € betrugen und im laufenden Jahr voraussichtlich darunter bleiben, die Erwerbsschwelle (§ 1a Abs. 3 UStG). Hier gibt es die Prognose noch, die bei der Grenze fürs laufende Jahr abgeschafft wurde. Lagen deine Einkäufe im Vorjahr darüber, oder rechnest du dieses Jahr damit, schuldest du die 19 % auf diese Einkäufe selbst, als Erwerbsteuer, und netto liefert dir der Großhändler nur gegen eine USt-IdNr. Überschreitest du die Grenze unerwartet erst im Lauf des Jahres, ändert sich für dieses Jahr nichts (UStAE 1a.1 Abs. 2).

Gibst du dem Großhändler eine USt-IdNr., damit er netto liefert, gilt das als Verzicht auf diese Erwerbsschwelle. Das ist ein anderer Verzicht als der auf die Kleinunternehmerregelung und bindet dich zwei Jahre (§ 1a Abs. 4). Dann schuldest du die 19 % selbst, als Erwerbsteuer, darfst sie nicht als Vorsteuer abziehen und gibst dafür Voranmeldungen und eine Jahreserklärung ab (§ 18 Abs. 4a UStG). Billiger wird der Einkauf so meist nicht, nur aufwendiger. Verlangt der Großhändler die Nummer für ein Händlerkonto, frag, ob er auch mit deiner Gewerbeanmeldung und mit Umsatzsteuer liefert.

Aus Japan oder den USA zahlst du 19 %: als Einfuhrumsatzsteuer beim Zoll oder Paketdienst, oder bei Sendungen bis 150 € schon im Shop als Umsatzsteuer. Zurück bekommst du sie als Kleinunternehmer in keinem Fall (UStAE 19.1 Abs. 1, 15.2 Abs. 3).

Dienstleistungen aus dem Ausland, etwa Werbung bei einer Plattform mit Sitz in Irland: Die Umsatzsteuer darauf schuldest du selbst, auch als Kleinunternehmer, und meldest sie dem Finanzamt (§ 13b Abs. 5 UStG, UStAE 19.1 Abs. 1). Steht auf der Rechnung der Plattform trotzdem deutsche Umsatzsteuer, frag einen Steuerberater.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer 2026?

25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr, netto. Im Gründungsjahr 25.000 €.

Gilt noch die Grenze von 22.000 €?

Nein. Seit 2025 gelten 25.000 € fürs Vorjahr und 100.000 € fürs laufende Jahr, ohne Prognose.

Was passiert, wenn ich in einem Jahr über 25.000 € komme?

In diesem Jahr nichts, solange du bei höchstens 100.000 € bleibst. Im nächsten Jahr bist du ab dem 1. Januar regelbesteuert. Im Gründungsjahr ist schon die Bestellung steuerpflichtig, die über 25.000 € führt.

Was passiert, wenn ich über 100.000 € komme?

Die Bestellung, mit der du die Grenze überschreitest, ist schon steuerpflichtig, und alle danach.

Zählt bei Differenzbesteuerung nur die Marge?

Nein. Für die Grenze zählen die Verkaufspreise ohne Umsatzsteuer, nicht die Marge.

Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?

Nein, solange die Regelung gilt. Außer das Finanzamt fordert eine an, oder du schuldest selbst Steuer, etwa für Werbung bei einer Plattform aus dem EU-Ausland oder für Einkäufe bei einem Großhändler in der EU.

Warum ich das aufschreibe

Ich bin Marc, Entwickler, und verkaufe selbst keine Karten. Ein Freund von mir verkauft viel auf Cardmarket, und mit ihm baue ich foilo, ein Werkzeug für den Papierkram nach dem Verkauf. Für foilo musste ich wissen, wann auf eine Rechnung der Kleinunternehmer-Hinweis gehört und wann 19 %, und das hängt seit 2025 an anderen Zahlen als vorher. Für diesen Artikel brauchst du foilo nicht.

Das hier ist keine Steuerberatung. Die Quellen stehen im Text, die Gesetze verlinkt; wo etwas nicht geklärt ist, steht das dabei. Für deinen eigenen Fall frag einen Steuerberater.

Und wenn du gerade vor dem Fragebogen sitzt: Kreuz „Kleinunternehmer“ an. Verzichten kannst du später noch.

Quellen